22.06.2021

Ganz einfach zum neuen GEG-gemäßen Energieausweis


Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Wir informieren Sie und kümmern uns!

Hier gelangen Sie direkt zum neuen GEG-gemäßen E-Ausweis für Ihr Anliegen:


Wer als Gebäudeeigentümer oder Makler ein Haus vermieten, verpachten oder verkaufen will, kommt um ihn nicht herum: den Energieausweis. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020 sind hierbei außerdem noch gesetzliche Novellierungen zu beachten.

Wir sagen Ihnen welches Dokument das richtige für Sie ist und stellen Ihnen zusätzlich die Erfassungsbögen hierzu zur Verfügung. Sobald Sie uns diese ausgefüllt zugesendet haben, schicken wir Ihnen den für Sie geeigneten Ausweis nach ungefähr vier Wochen bequem nach Hause. Sie wissen nicht, welchen Ausweis Sie benötigen? Hier klären wir Sie auf.


Bedarfsausweis

Eigentümer von Neubauten sind dazu verpflichtet einen Energieausweis zu beantragen, da bei einem neu gebauten Haus logischerweise noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Ein Energieausweis ist wichtig, um sicher zu stellen, dass Gebäude den Anforderungen des GEG entsprechen. Dieses hat die zuvor geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst.

Der Bedarfsausweis ist auch noch bei Altbauten verpflichtend, wenn

a) weniger als fünf Wohnungen vorhanden sind
b) der Bau vor dem 1.11.1977 beantragt wurde
c) keine Sanierung im Sinne der Wärmeschutzverordnung von 1977 stattgefunden hat

Sie möchten den Bedarfsausweis beantragen? Hier geht’s zum Erfassungsbogen.


Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn

a) der Bauantrag für gewerblich genutzte Gebäude oder Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten ab dem 1.11.1977 gestellt wurde
b) nach dem 1.11.1977 die Anforderungen aus der im selben Jahr festgelegten Wärmeschutzverordnung erfüllt wurden 

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, gibt aber auch weniger Informationen zum Zustand des Gebäudes sowie den daran anknüpfenden Energieeinsparmöglichkeiten preis. Er orientiert sich an den Verbräuchen der letzten drei Jahre, die nun auf die beheizte Gebäudenutzfläche umgelegt werden. 

Auch wenn Sie auf den bedarfsorientierten Energieausweis verzichten dürfen, können Sie diesen selbstverständlich trotzdem beantragen. Dies lohnt sich vor allem, um aussagekräftigere Informationen zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu erhalten.

Sie möchten den Verbrauchsausweis für gewerblich genutzte Gebäude beantragen? Den Erfassungsbogen dafür gibt’s hier.

Benötigen Sie den Verbrauchsausweis als Eigentümer eines Wohngebäudes? Hier entlang!


Woher weiß ich, was ein Wohn- und was ein gewerbliches Gebäude ist?

Zu den Wohngebäuden zählen nur die Gebäude, die

a) lediglich zu häuslichen Wohnzwecken genutzt werden
b) deren Gewerbeanteil unter 10 % der Gesamtfläche liegt

Was sonst noch neu am GEG ist

Das GEG wurde verabschiedet, um das Erreichen der Klimaschutzziele weiter zu forcieren. Hierfür treten mit dem Gesetz ebenfalls einige Neuerungen in Kraft, die für Sie als Gebäudeeigentümer garantiert von Belang sind. Unter anderem sieht das GEG seit dem 01. November 2020 folgende Punkte vor:

  • Ölheizungen sind ab 2026 nicht mehr zulässig
  • beim Kauf eines Eigenheims sind Energieberatungen von nun an gesetzliche Pflicht
  • Sanierungen sind nur nach Rücksprache mit einem Energieberater zulässig
  • zur Ausstellung eines Verbrauchsausweises kann eine Begehung des Gebäudes alternativ durch Fotos ersetzt werden, sofern diese eine energetische Gebäude-Beurteilung zulassen 


Sie wollen sich beraten lassen? Unsere Energieexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

E-Mail: vertrieb@bigge-energie.de
Telefon: 02761 896-2700 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr)