17.09.2019

Photovoltaikanlagen: Fristen Marktstammdatenregister


Das neue Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register Daten zu allen neuen und bestehenden Erzeugungsanlagen. Es wird einen umfassenden Überblick über zwei Millionen Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Das Register wird von der Bundesnetzagentur betreut.

Wer muss sich registrieren?
Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.
Im Marktstammdatenregister müssen auch alle Bestandsanlagen NEU registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind!
Es werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten etc.

Pflichten und Fristen
Damit die Zahlungen nach dem EEG-Gesetz oder dem KWK-Gesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine weitere Auszahlung!
Bestandsanlagen sind bis 31.01.2021 im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Für Neuanlagen gilt nach der Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.