27.05.2025
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  • Eigenheim

Umzug geplant? Neue Gesetzesänderung zum 6. Juni 2025

Das ändert sich ab Juni 2025, wenn Sie umziehen oder den Stromlieferanten wechseln möchten

Ab Juni 2025 gelten neue Regelungen für den Wechsel des Stromlieferanten. Diese sollen laut Bundesnetzagentur einige Schritte in diesem Prozess beschleunigen und vereinfachen. 

Die Neuerung betrifft vor allem den Austausch von Informationen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern. Für Sie als Kundin oder Kunde bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen wie bisher bestehen. Auch die Kommunikation zwischen Ihnen und dem alten oder neuen Anbieter ist von den Änderungen nicht betroffen.

Allerdings bringt die neue Vorgabe auch einen Nachteil für Stromkunden mit sich. So entfällt die Möglichkeit, den Stromanbieter bei einem Umzug sechs Wochen rückwirkend zu kündigen.

Was heißt das für Ihren Umzug?

Wenn Sie umziehen, ist eine rechtzeitige Meldung entscheidend. Idealerweise informieren Sie uns sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor Ihrem Umzugstermin. So stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin zuverlässig mit Strom oder Gas versorgt sind – ohne Unterbrechung oder unnötige Kosten.

Auch ein später gemeldeter Auszug kann zum Problem werden: Wenn sich der Nachmieter noch nicht angemeldet hat, haften Sie sonst möglicherweise weiter für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse. Deshalb gilt: Umzüge immer frühzeitig melden.

Ein Tipp zur Beschleunigung: Die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) hilft uns, Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zuzuordnen. Sie finden die Nummer auf Ihrer Stromrechnung. Wenn Sie diese nicht kennen, reicht alternativ auch die Zählernummer.

Und beim Anbieterwechsel?

Auch beim Wechsel Ihres Energieversorgers greift ab dem 6. Juni das neue 24-Stunden-Verfahren. Sobald Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden, beginnt ein abgestimmter Datenaustausch zwischen allen Beteiligten: Energieversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Innerhalb eines Werktages ist die Umstellung abgeschlossen – sofern keine vertraglichen Bindungen bestehen.

Wichtig: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Planen Sie deshalb auch hier vorausschauend.

So gelingt Ihre Energie-Ummeldung

  • Umzug melden: Möglichst 6 Wochen, spätestens 2 Wochen im Voraus
  • Marktlokations-ID angeben (wenn vorhanden) oder Zählernummer
  • Zählerstände bei Aus- und Einzug erfassen und übermitteln
  • Vertragsumzug prüfen: Gilt Ihr bisheriger Tarif auch am neuen Wohnort?
  • Schlussabrechnung abwarten und neue Abschlagsinfos erhalten

Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Online-Formular, dem persönlichen Service im Kundencenter oder per Telefon. So läuft Ihr Wechsel sicher und planbar – ganz in Ihrem Tempo.

FAQ – Kurz & Klar

Rückwirkende Anmeldungen sind ab dem 28.05.2025 ausgeschlossen. Melden Sie Ein- und Auszug rechtzeitig, um Probleme bei der Versorgung oder Kostenübernahmen zu vermeiden.

Ab Juni 2025 muss die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels oder Umzugs innerhalb von 24 Stunden an Werktagen erfolgen – bei vollständigen und korrekten Daten.

Nein. Kündigungsfristen und Vertragsbindungen bleiben bestehen. Der 24h-Wechsel betrifft nur die technische Abwicklung.

Dann werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet – meist mit ungünstigeren Konditionen. Ziehen Sie innerhalb unseres Netzgebiets um, können Sie jedoch Ihren Vertrag aus der "alten" Abnahmestelle übernehmen.

Sie haften unter Umständen weiter für den Energieverbrauch – auch wenn Sie die Wohnung längst verlassen haben.

Die Marktlokations-ID identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig. Sie hilft dabei, Prozesse wie Umzug oder Anbieterwechsel schnell und korrekt umzusetzen.

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