Einfach zum Energieausweis

Wir informieren und kümmern uns um Ihr „Pflicht-Zertifikat“

Sie sind Gebäudeeigentümer? Und Sie möchten neu vermieten, ihr Haus verpachten oder sogar verkaufen? Dann sollten Sie ihn auf jeden Fall parat haben: den Energieausweis.

Denn er ist laut Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, Pflicht. Mit seiner Hilfe sehen Mieter, Käufer und auch Eigentümer auf einen Blick, was an Heizungs- und Warmwasserkosten anfällt. Bei der Begehung des Gebäudes muss er inzwischen unaufgefordert vorgelegt werden.

Was viele nicht wissen erläutert unser Energieberater Armin Fahrenkrog: „Die Objektdaten und der Kennwert des Energieausweises sind Interessenten als Kopie auszuhändigen. Der Energie-Kennwert gibt an, welche Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) zur Beheizung eines Quadratmeters der Gebäude-Nutzfläche für ein Jahr benötigt wird. Bereits bei Verkaufsangeboten, z. B. in Anzeigen, muss dieser Wert zu sehen sein.

Den Energieausweis gibt es in zwei Versionen

Variante eins ist der Verbrauchsausweis für Gebäudebesitzer. Der kommt für Sie in Frage, wenn Ihr Haus nach 1977 errichtet wurde. Nummer zwei ist der Bedarfsausweis, wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude (mit bis zu vier Wohnungen) vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Abweichungen und Ausnahmen gibt es natürlich auch.

Deshalb lassen Sie sich am besten beraten und informieren Sie sich einfach bei Ihrem BIGGE ENERGIE-Ansprechpartner.

Lassen Sie sich
am besten beraten,


von Ihrem BIGGE ENERGIE-Ansprechpartner:

Thomas Rath
Energievertrieb, -beratung & Marketing

Telefon: 02761 896 - 2701
thomas.rath@bigge-energie.de
Malte Kebbekus
Energievertrieb, -beratung & Marketing

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